Elektronische Rechnungsstellung und Leitweg-ID beim ZenIT
Die Landesbehörden Brandenburgs, so auch der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg, setzen seit dem 01.04.2020 die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU um. Damit ist es seit diesem Zeitpunkt möglich, E-Rechnungen von Rechnungsstellern aus Deutschland und dem EU-Ausland anzunehmen.
Für eine korrekte Adressierung elektronischer Rechnungen benötigen die Rechnungsausstellenden die elektronische Adresse der Rechnungsempfangenden. Diese sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) wird zentral vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) vergeben und lautet für den ZenIT:
Leitweg-ID des ZenIT: 12-149308770341312-96
Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zur technischen Umsetzung im Land Brandenburg, finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen und Europa. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Projektleitung.
Die Landesbehörden Brandenburgs, so auch der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg, setzen seit dem 01.04.2020 die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU um. Damit ist es seit diesem Zeitpunkt möglich, E-Rechnungen von Rechnungsstellern aus Deutschland und dem EU-Ausland anzunehmen.
Für eine korrekte Adressierung elektronischer Rechnungen benötigen die Rechnungsausstellenden die elektronische Adresse der Rechnungsempfangenden. Diese sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) wird zentral vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) vergeben und lautet für den ZenIT:
Leitweg-ID des ZenIT: 12-149308770341312-96
Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zur technischen Umsetzung im Land Brandenburg, finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen und Europa. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der Projektleitung.
