Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für zenit.brandenburg.de.
Dieser Webauftritt ist mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Zenit.brandenburg.de verlinkt auf der Startseite sowie von den Unterseiten „E-Justiz“ und „Karriere“ auf Angebote anderer Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung. Diese können in Teilen nicht barrierefrei sein, weil sie z. B. PDF-Dokumente anbieten, die nicht barrierefrei sind. Hierbei handelt es sich um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen.
Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt. Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg hat die Barrierefreiheit selbst überprüft.
Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt. Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg hat die Barrierefreiheit selbst überprüft.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von zenit.brandenburg.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von zenit.brandenburg.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:
- Organisation
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- Standort
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- Ansprechpartner:
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- Nachname:
- Natalie Bartoszewicz
- E-Mail:
- personal@ zenit.justiz.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 20094 - 115
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
- Organisation
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- Organisation:
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Zusatzname 1:
- Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
- Standort
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- Straße:
- Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
- PLZ Ort:
- 14467 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
- E-Mail:
- Durchsetzung.BIT@ MSGIV.Brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 866-5014