Elektronischer Rechtsverkehr
In der Justiz des Landes Brandenburg sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften weitgehend elektronisch erreichbar. Der elektronische Rechtsverkehr ist sowohl zu den Staatsanwaltschaften als auch zu den Gerichten der Zivil-, Straf-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit, der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zu den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eröffnet. Klagen, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge, Erklärungen und sonstige Dokumente können Sie in elektronischer Form einreichen. Die für die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente in diesen Bereichen geltenden technischen Rahmenbedingungen folgen aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)). Die technischen Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente sind im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.justiz.de bekannt gemacht.
Der elektronische Rechtsverkehr bei den Registergerichten des Landes richtet sich im Bereich der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nach der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg. Nach dieser Verordnung ist auch der elektronische Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeitenverfahren zugelassen. Die technischen Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente in diesen Bereichen sind unter www.erv.brandenburg.de bekannt gemacht.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer schriftformersetzenden qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts über eine Anwendung, die auf OSCI oder einem diesen ersetzenden, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Protokollstandard beruht, übermittelt werden. Darüber hinaus können elektronische Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur über die gesetzlich definierten sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Hierzu gehören die absenderbestätigte De-Mail, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das besondere elektronische Notarpostfach (beN) sowie das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).
Online-Verfahren
Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu den Online-Verfahren Grundbucheinsicht, Handelsregisterauskunft, Zentrales Vollstreckungsgericht und zentrales Schuldnerverzeichnis finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg.
Weiterführende Informationen zu bundesweiten E-Justiz-Diensten erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.
Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu den Online-Verfahren Grundbucheinsicht, Handelsregisterauskunft, Zentrales Vollstreckungsgericht und zentrales Schuldnerverzeichnis finden Sie auf den Internetseiten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.
Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Amtsgerichts Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg.
Weiterführende Informationen zu bundesweiten E-Justiz-Diensten erhalten Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.
Kommunikationsplattform des MdJ zur E-Akte
Umfassende Informationen zur Einführung der E-Akte in der Justiz des Landes Brandenburg stehen den Bediensteten der Justiz unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Zieladresse nur aus dem Landesverwaltungsnetz erreichbar ist.
Umfassende Informationen zur Einführung der E-Akte in der Justiz des Landes Brandenburg stehen den Bediensteten der Justiz unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung.
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